ABG

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Hardware und Software (kurz: AGB)

  1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese AGB gelten für alle zwischen der aks Service GmbH, 52385 Nideggen (kurz: ::aks:: ) und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie für alle sonstigen Ab-sprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen nach § 14 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens ::aks:: nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde diese AGB nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich gegenüber ::aks:: anzuzeigen (Widerspruch). In diesem Fall verhandeln die Vertragsparteien über individuelle Vertragsbedingungen.

1.3 ::aks::  ist jederzeit berechtigt, diese AGB auch mit Wirkung für laufende Verträge unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden wirksam, wenn ::aks:: den Kunden zuvor über die Änderungen in einer Änderungsmitteilung informiert und der Kunde den Änderungen nicht widerspricht. Die Änderungsmitteilung enthält die Darstellung der einzelnen AGB-Veränderungen und den Hinweis auf das Widerspruchsrecht und auf die Widerspruchsfrist. Die Widerspruchsfrist beträgt sechs Wochen und beginnt mit dem Zugang der Änderungsmitteilung. Widerspricht der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht, so werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Widerspricht der Kunde hingegen fristgerecht, bleiben die AGB unverändert. In diesem Fall haben ::aks:: und der Kunde das Recht, den Vertrag in-innerhalb von einem Monat nach Zugang des Widerspruchs außerordentlich mit Wirkung zum Ablauf von einem Monat zum Quartalsende zu kündigen.

  1. Zahlungsbedingungen, Preise und Preisanpassung

2.1 Alle Rechnungen von ::aks:: sind innerhalb von zehn Tagen ab Zugang der Rechnung zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Einganges der Zahlung bei ::aks::.

2.2 Im Verzugsfalle ist ::aks:: berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die ::aks:: berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen.

2.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.4 Bei Dauerschuldverhältnissen, wie SaaS oder Lizenzverträgen, und bei Leistungen nach Aufwand (wie Programmierung oder Beratung als Dienstvertrag oder gegebenenfalls als Werkvertrag) haben beide Vertragsparteien das Recht auf eine Preisanpassung. Für den Fall, dass sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) ausgehend vom Datum des Vertragsabschlusses um mehr als 5 % erhöht oder verringert, kann jede Vertragspartei die Erhöhung oder Verringerung der vertraglichen Vergütung im gleichen Verhältnis verlangen. Die Anpassung kann einmal jährlich, erstmals nach einem Jahr verlangt wer-den. Die Vergütungsanpassung gilt ab der nächsten Abrechnungsperiode, die auf den Zugang des Abrechnungsverlangens folgt (also bei monatlicher Abrechnung ab dem Folgemonat und bei jährlicher Abrechnung ab dem Folgejahr und bei auftragsbezogener Abrechnung beim nächsten Auftrag). Für die folgenden Anpassungen gelten die Regelungen entsprechend.

  1. Vertragsabschluss, Lieferung, Leistung und Versand

3.1 Alle Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten. Angaben in Prospekten, in Anzeigen und auf Internetseiten gelten nicht als Beschaffenheitsvereinbarung, sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.

3.2 Nach Bestellung (Auftrag) des Kunden kommt der Vertrag ausschließlich durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung bzw. Freischaltung und Mit-teilung der Zugangsdaten zustande; erfolgt dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht, gilt die Bestellung als nicht angenommen und der Vertrag als nicht abgeschlossen.

3.3 Besteht zwischen den Vertragsparteien ein Rahmenvertragsverhältnis (z.B. ein Kontingentvertrag) so erfolgt der Abruf der einzelnen Leistungen durch beliebiges Personal des Kunden, welcher hiermit garantiert, die für den Leistungsabruf erforderlichen Daten und Kontaktdaten von ::aks:: nur solchem Personal weiterzugeben, welche die für den Leistungsabruf erforderliche Vollmacht besitzt. Der Leistungsabruf kann mündlich (= telefonisch) oder per E-Mail oder schriftlich erfolgen.

3.4 Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der richtigen Selbstbelieferung. ::aks:: wird also von der Lieferpflicht frei, wenn und soweit der Lieferant aus dem entsprechen-den und ausreichenden Deckungsgeschäft nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend liefert und ::aks:: sich hierauf beruft. Schadensersatz steht dem Kunden in diesem Fall nicht zu.

3.5 Die ::aks:: ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen.

3.6 Alle von ::aks:: genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich als bindend vereinbart wird. Ver-langt der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die ::aks:: eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die ::aks:: diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.

3.7 Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Epidemien, Pandemien, behördliche oder sonstige hoheitliche Anordnungen bzw. Maßnahmen oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von ::aks:: nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Nach fruchtlosem Ablauf der verlängerten Lieferfrist können beide Vertragsparteien den Vertrag außerordentlich fristlos kündigen

3.8 Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung trägt der Kunde, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen von ::aks:: liegt.

3.9 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware und andere Leistungen beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der ::aks:: zu melden. Gleiches gilt für zunächst verdeckte Schäden, sobald diese erkannt werden. Hinsichtlich der Ware selbst gilt § 377 HGB. Geht ::aks:: aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren.

3.10 Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager von ::aks:: verlässt.

3.11 Die Anwendungsdokumentation ist nur dann geschuldet, wenn die Vertragsparteien dies ausdrücklich vereinbaren. Besteht eine solche Vereinbarung, kann die Dokumentation online oder als PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden und in englischer Sprache gefasst sein.

3.12 ::aks:: erbringt keine Leistungen gegenüber ihren Kunden auf Basis eines Werkvertrages; dies gilt insbesondere für Fernwartung, Web-Design, EDV-Schulungen, EDV-Entwicklung und Programmierung. Einen bestimmten Erfolg ihrer Leistungen verein-baren die Vertragsparteien nicht; diesen schuldet ::aks:: also nicht. Es gilt daher ausschließlich Dienstleistungsrecht. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Vertragspartei-en ausdrücklich, mindestens in Textform, die Geltung des Werkvertragsrechts und einen bestimmten, abnehmbaren Erfolg vereinbart haben.

  1. Eigentumsvorbehalt bei Hardware

4.1 Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von ::aks:: aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von ::aks::.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der ::aks:: stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und ::aks:: auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts tritt der Kunde der dies annehmenden ::aks:: jegliche Versicherungsansprüche des Kunden aus den oben genannten Versicherungen ab.

4.3 Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde ::aks:: unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von ::aks:: unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die ::aks:: dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der dies annehmenden ::aks:: bereits jetzt alle Ansprüche gegen sei-ne Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, ::aks:: alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen und Unterlagen, analog wie digital, herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

  1. Nutzungsrechte (Lizenz)

5.1 ::aks:: gewährt dem Kunden das nicht exklusive und nicht übertragbare Recht (Lizenz), entwickelte oder zur Verfügung gestellte Software, einschließlich SaaS, zusammen mit der zugehörigen Dokumentation im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. Der Umfang ergibt sich aus der zugrundeliegenden Vereinbarung zwischen ::aks:: und dem Kunden über die Nutzungsdauer und Anzahl der Nutzer.

5.2 Räumlich gilt das Nutzungsrecht ausschließlich auf dem Gebiet der Europäischen Uni-on (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in deren jeweiligem geografischen Bestand.

5.3 Das Nutzungsrecht erstreckt sich ausschließlich auf die ausführbare Software, also im Objektcode. Nutzungsrechte am Quellcode werden nicht übertragen.

5.4 Die Rechteübertragung erfolgt

  1. a) bei Einmalzahlungen (wie beim Kaufvertrag) aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vertraglichen Vergütung;
  2. b) bei Turnuszahlungen (wie beim Mietvertrag) zum einen aufschiebend bedingt durch die vollständige erste Zahlung der vertraglichen Vergütung und zum an-deren auflösend bedingt durch die Nichtzahlung eines Betrages, welcher einer anteiligen Vergütung für mehr als zwei Monate entspricht.
  1. Haftungsbeschränkung

6.1 Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach diesem Abschnitt, und zwar auch hinsichtlich sämtlicher anderer haftungseinschränkender oder gewährleistungseinschränkender Regelungen in diesen AGB.

6.2 ::aks:: haftet für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ::aks::  oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unbeschränkt.

6.2 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet ::aks:: unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit, Arglist sowie für Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ::aks:: nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt

  1. a) bei Einmalzahlungen (wie beim Kaufvertrag) auf das 5-fache der Vergütung;
  2. b) bei Turnuszahlungen (wie beim Mietvertrag) auf die 2-fache Jahresvergütung.

6.4 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Datenschutzrecht bleibt unberührt.

6.6 In allen sonstigen Fällen ist die Haftung von ::aks::, soweit gesetzlich zugelassen, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für indirekte Schäden, wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Ersparnisse, vergebliche Aufwendungen, Verzugs-schäden, erlittene Verluste, Schäden durch Geschäftsstockung oder Ansprüche Dritter gegen den Kunden.

6.7 Im Falle einer Inanspruchnahme von ::aks:: aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass eine ausreichende Datensicherung mindestens täglich durchzuführen ist.

  1. Gewährleistung für Hardware

7.1 ::aks:: gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Sind bestimmte Eigenschaften nach dem Vertrag vereinbart, bestimmen diese insoweit allein die geschuldete Beschaffenheit.

7.2 ::aks:: und der Kunde sind sich einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.

7.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Ablieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde an ::aks:: unverzüglich schriftlich zu melden.

7.4 Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von ::aks:: Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

7.5 Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde ::aks:: eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt ::aks:: mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. ::aks:: ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kun-den mit sich bringen würde. ::aks:: kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.

7.6 Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen ::aks:: zwei Versuche zu. Schlägt der erste Versuch fehl, setzt der Kunde eine weitere angemessene Frist für die Mangelbeseitigung. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der weiteren gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen (unverhältnismäßige Kosten) verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.

Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

7.7 Inkompatibilitäten zwischen Hardware und Zubehör berechtigen nur dann zum Rück-tritt unter den oben genannten Voraussetzungen, wenn zusätzlich ein Fehler der gelieferten Hardware festgestellt wird und kein Zubehör anderer Hersteller nicht zur Verfügung steht ist.

7.8 Hat der Kunde ::aks:: wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel ::aks:: nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von::aks:: grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ::aks:: entstandenen Aufwand zu ersetzen. Es gilt die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte aufwandsbezogene Vergütung und in Ermangelung solcher die für ::aks:: übliche Vergütung.

7.9 Die Lieferung der Hardware erfolgt, soweit explizit schriftlich nicht anders vereinbart in der jeweils vom Hersteller festgelegten Default- und Dokumentations-Konfiguration.

  1. Gewährleistung für Software

8.1 Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung und einer etwaigen Teil-lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Es gilt § 377 HGB.

8.2 ::aks:: gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht.

8.3 Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z.B. Vorlage der Fehlermeldungen) und vor allem seine Reproduzierung machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z.B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.

8.4 Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde ::aks:: eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt ::aks:: mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. ::aks:: ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kun-den mit sich bringen würde. ::aks:: kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.

8.5 Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen ::aks:: zwei Versuche zu. Schlägt der erste Versuch fehl, setzt der Kunde eine weitere angemessene Frist für die Mangelbeseitigung. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der weiteren gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen (unverhältnismäßige Kosten) verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.

Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

8.6 Hat der Kunde ::aks:: wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel ::aks:: nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme ::aks:: grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihren entstandenen Aufwand zu ersetzen. Es gilt die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte aufwandsbezogene Vergütung und in Ermangelung solcher die für ::aks:: übliche Vergütung.

8.7 Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kun-den geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet.

8.8 Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.

Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

8.9 Die Lieferung der Software erfolgt, soweit explizit schriftlich nicht anders vereinbart in der jeweils vom Hersteller festgelegten Standard Lizenz- und Dokumentations-Konfiguration.

8.10 Bei Dienstleistungen (vor allem Softwaregestaltung) gelten diese Bestimmungen mit der Maßgabe, dass ::aks:: für den Zeitraum von 24 Monaten ab Erbringung der Leistungen gewährleistet, dass diese fachmännisch und mit der verkehrsüblichen Sorg-falt erbracht werden; einschließlich der Personalauswahl und Personalüberwachung. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

  1. Vertraulichkeit

9.1 ::aks:: und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

  1. Schutzrechte und Export

10.1 Ohne ausdrückliche Genehmigung von ::aks:: ist es dem Kunden nicht gestattet, die von ::aks:: erworbene Ware oder sonstige Leistungsergebnisse in Länder außerhalb der EU und des EWR zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach dem US-Recht, zu beachten.

10.2 Der Kunde erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA importierter Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware, Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der Käufer ist damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA importierte Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen, in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder weiterexportiert, ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung des amerikanischen “Department of Commerce”, Abteilung für die Verwaltung von Exportangelegenheiten, oder einer vergleichbaren Stelle. Dasselbe gilt für alle Verwendungen seitens des Endabnehmers, die durch US-Bestimmungen beschränkt sind. Diese Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf:

  1. a) Länder, für die Beschränkungen gelten, sind derzeit:

Kuba, Haiti, Restjugoslawien (Serbien und Montenegro), Iran, Irak, Nordkorea, Syrien und Vietnam

  1. b) Endabnehmer, für die Beschränkungen gelten, sind:

alle Endabnehmer, von denen der Käufer weiß oder die begründete Vermutung hat, dass die Produkte, die aus den USA importiert wurden, für den Entwurf, die Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. in der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei chemischen und biologischen Waffen verwendet werden

  1. c) Endverbrauch, für den Beschränkungen gelten:

jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang mit dem Entwurf, der Entwicklung oder der Produktion von Raketen bzw. der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der Waffentechnik oder für chemische und biologische Waffen aus den USA importiert wurden.

  1. Schlussbestimmungen

11.1 Sehen Bestimmungen dieser AGB (im Allgemeinen Teil oder in den Besonderen Teilen) Schriftform vor, so ist es zur Wahrung dieser Form ausreichend, wenn die Er-klärung per Telefax auf dem Briefpapier des Versenders oder per E-Mail mit einer vollständigen E-Mail-Signatur des Versenders abgegeben wird.

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder sonstiger Vereinbarungen der Vertragsparteien ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr werden die Vertragsparteien über eine Regelung verhandeln, die wirtschaftlich und hinsichtlich der Risikoverteilung der zu ersetzenden Regelung am nächsten kommt.

11.3 Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Je-doch sind individualvertragliche einvernehmliche Regelungen jederzeit und auch mündlich möglich.

11.4 Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit ::aks:: nur mit schriftlicher Einwilligung ::aks:: abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen möglich.

11.5 Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist jeweils der Sitz von ::aks:: (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland; Die gesetzlichen ausschließlichen Gerichtsstände bleiben unberührt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand Dezember 2021.